Einstellbestimmungen/ Mietvertrag des FSJ erklärt
Inhaltsverzeichnis
Mietvertrag und Allgemeine Bestimmungen 📋
Was Sie über Ihren Parkvertrag wissen sollten
Beim Parken am Flughafen München schließen Sie einen kostenpflichtigen Mietvertrag für einen Einstellplatz ab. Dieser Vertrag unterliegt besonderen Bedingungen:
- Vertragspartner: Flughafen München GmbH (Postfach 23 17 55, 85326 München)
- Kontakt: kontakt.parken@munich-airport.de
- Gültigkeit: Der Vertrag beginnt mit der Einfahrt in die Parkeinrichtung
- Beendigung: Automatisch bei Verlassen der Parkeinrichtung
Wichtige Vertragsbedingungen
- QR-Code oder Kennzeichen dienen als Fahrtmedium bei der Online-Buchung
- Bei Nichtverfügbarkeit wird ein kostenloser Alternativplatz angeboten
- Der Vertrag endet erst beim Verlassen der Parkeinrichtung – bis dahin entstehen weitere Kosten
Mietpreise und Zahlungsbedingungen 💳
Preisgestaltung
Die Mietpreise richten sich nach:
- Gesetzlichen Mehrwertsteuersätzen
- Bezahlarten gemäß aktuellen Preislisten
- Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung
Zahlungsmöglichkeiten
Verfügbare Zahlungsarten bei der Einfahrt:
- Kreditkarten
- Debitkarten
- Bargeld (je nach Parkbereich)
- Vorauszahlung bei Online-Buchung möglich
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Nutzungsbestimmungen 🚗
Erlaubte Fahrzeuge
Zugelassen sind ausschließlich:
- Betriebsbereite Kraftfahrzeuge
- Fahrzeuge mit gültigen Kennzeichen
- PKW, Motorräder, Wohnmobile (je nach Parkbereich)
Verbotene Gegenstände
Nicht erlaubt sind Fahrzeuge mit:
- Anhängern, Mofas, Inlineskates
- Skateboards
- Sonstigen Fortbewegungsmitteln
Verkehrsvorschriften und Sicherheit 🚦
Geschwindigkeitsbegrenzung
- Maximal 30 km/h in allen Parkbereichen
- Besondere Vorsicht bei Ein- und Ausfahrten
Sicherheitsbestimmungen
Befolgen Sie unbedingt:
- Anweisungen des Parkpersonals
- Geltende Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Sorgfaltspflicht bei Nutzung der Parkeinrichtung
Haftung und Verantwortung ⚠️
Haftung des Mieters
Sie haften für:
- Schäden am eigenen Fahrzeug
- Schäden an Dritten durch Ihr Verhalten
- Ordnungsgemäße Verschließung des Fahrzeugs
- Einhaltung der Verkehrsregeln
Haftungsausschluss des Betreibers
Der Flughafen München haftet nicht für:
- Schäden durch höhere Gewalt
- Diebstahl bei nicht ordnungsgemäß verschlossenen Fahrzeugen
- Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten des Kunden
Kostenlose Fahrzeugentfernung
Bei berechtigten Gründen kann das Fahrzeug kostenpflichtig entfernt werden:
- Überschreitung der maximalen Parkdauer (25 Euro Gebühr)
- Verstöße gegen die Hausordnung
- Behinderung des Verkehrsflusses
Datenschutz und rechtliche Hinweise 🔒
Datenschutzerklärung
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.munich-airport.de/datenschutzerklaerung-hinweise-zum-datenschutz-376066
Gerichtsstand
- Amtsgericht München
- Anschrift Vermieter: Flughafen München GmbH, Nordallee 25, 85356 München
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Daher gilt:
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