Powerbanks im Flugzeug: Neue Regelungen bei Lufthansa ab 15. Januar 2026
Wer häufig mit der Lufthansa und ihren Partnerairlines fliegt und dabei Powerbanks im Handgepäck mit sich führt, sollte die neuen Sicherheitsbestimmungen kennen. Ab dem 15. Januar 2026 gelten für alle Airlines der Lufthansa Group aktualisierte Regelungen zum Transport und zur Nutzung von Powerbanks an Bord. Diese Änderungen betreffen Millionen Reisende, die mit elektronischen Geräten unterwegs sind. 📱🔋
Inhaltsverzeichnis
Die neuen Powerbank-Regelungen der Lufthansa Group im Überblick
Die Lufthansa Group hat ihre Bestimmungen für den Transport von Powerbanks umfassend aktualisiert. Die neuen Regelungen treten am 15. Januar 2026 in Kraft und umfassen folgende Kernpunkte:
- Generelles Nutzungs- und Ladeverbot von Powerbanks während des Fluges
- Maximale Anzahl: Nur zwei Powerbanks pro Passagier erlaubt
- Ausschließlicher Transport im Handgepäck – niemals im aufgegebenen Gepäck
- Spezifische Verstaumöglichkeiten: Nur in der Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck unter dem Sitz
Besonders wichtig: Die Aufbewahrung von Powerbanks in den Overhead-Compartments (Gepäckfächern über den Sitzen) ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr gestattet. Diese Regelung gilt ebenso für E-Zigaretten.

Warum diese Änderungen? Sicherheit hat Priorität
Die verschärften Bestimmungen basieren auf aktuellen Empfehlungen der maßgeblichen internationalen Luftfahrtorganisationen:
- EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit)
- FAA (US-Bundesluftfahrtbehörde)
- IATA (Internationale Luftverkehrs-Vereinigung)
- ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation)
Der Hintergrund dieser Regeländerungen liegt in der potenziellen Brandgefahr durch Lithium-Ionen-Akkus, die in Powerbanks verbaut sind. Bei Beschädigung oder Überhitzung können diese Feuer verursachen, die mit herkömmlichen Bordmitteln schwer zu bekämpfen sind. Durch die neuen Bestimmungen soll im Notfall ein schnellerer Zugriff auf brandgefährliche Geräte ermöglicht werden.
Sonderregelungen für leistungsstarke Powerbanks
Für Powerbanks mit höherer Kapazität gelten besondere Vorschriften:
| Kapazitätsbereich | Erforderliche Maßnahmen |
|---|---|
| Unter 100 Wh | Keine zusätzliche Genehmigung erforderlich |
| Zwischen 100 Wh und 160 Wh | Vorherige Genehmigung durch die Airline notwendig |
| Über 160 Wh | Transport generell nicht gestattet |
Wichtig zu wissen: Die Wattstundenzahl (Wh) einer Powerbank lässt sich berechnen, indem man die Kapazität in mAh mit der Spannung (in der Regel 3,7V) multipliziert und durch 1000 teilt. Beispiel: Eine 10.000 mAh Powerbank hat typischerweise etwa 37 Wh (10.000 × 3,7 ÷ 1000 = 37).
Ausnahmen für medizinische Geräte
Reisende mit medizinischen Geräten müssen sich keine Sorgen machen: Zugelassene medizinische Geräte sind von diesen neuen Regelungen ausgenommen. Dennoch empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten vorab die Fluggesellschaft zu kontaktieren und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen.
Praktische Tipps für Reisende
Um Probleme am Flughafen zu vermeiden, sollten Passagiere folgende Punkte beachten:
- Prüfen Sie vor der Reise die Kapazität Ihrer Powerbank(s)
- Laden Sie Ihre Geräte vor dem Flug vollständig auf
- Verstauen Sie Powerbanks so, dass sie während des Fluges leicht zugänglich sind
- Schützen Sie Ihre Powerbank vor Beschädigung durch geeignete Hüllen
- Informieren Sie sich vor der Reise über die aktuellen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft
Bei längeren Flügen kann es sinnvoll sein, alternative Lademöglichkeiten zu nutzen. Viele moderne Flugzeuge bieten mittlerweile USB-Anschlüsse oder sogar Steckdosen an Bord.
Welche Airlines sind betroffen?
Die neuen Regelungen gelten für alle Fluggesellschaften der Lufthansa Group, zu denen gehören:
- Lufthansa
- SWISS
- Austrian Airlines
- Brussels Airlines
- Eurowings
- Lufthansa CityLine
- Air Dolomiti
Andere Airlines könnten ähnliche Regelungen einführen oder bereits haben. Es lohnt sich, vor jedem Flug die aktuellen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft zu prüfen.
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Ab dem 15. Januar 2026 gelten bei der Lufthansa Group neue Regelungen für Powerbank
Ab dem 15. Januar 2026 gelten bei der Lufthansa Group neue Regelungen für Powerbanks: Sie dürfen während des Fluges weder genutzt noch geladen werden und müssen im Handgepäck transportiert werden – niemals im aufgegebenen Gepäck oder in den Overhead-Compartments. Pro Person sind maximal zwei Powerbanks erlaubt. Bei Geräten mit einer Kapazität zwischen 100 Wh und 160 Wh (Wattstunden) ist eine vorherige Genehmigung durch die Airline erforderlich. Medizinische Geräte sind von diesen Einschränkungen ausgenommen.
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