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Ist eine Reiserücktrittsversicherung für den Flug sinnvoll?

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Ist eine Reiserückstrittsversicherung sinnvoll?

Sie freuen sich seit Wochen auf den lang geplanten Urlaub und plötzlich passiert es: Sie werden krank und können Ihre Reise nicht antreten. Der Reiserücktritt steht an; zum Glück haben Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, dank der Sie in diesem Fall den Urlaub absagen können, ohne die anfallenden Kosten aus dem eigenen Ersparten bestreiten zu müssen. Doch lohnt sich eine eine einmalige/ fallweise oder Jahresreiserücktrittsversicherung? Brauchen Sie wirklich immer eine Versicherung und ersetzt diese auch wirklich Ihre bisherigen Ausgaben, also: wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung? Und bis wann kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Geht das sogar nachträglich? Wir sagen es Ihnen. (Update: Oktober 2020)

Was bedeutet Reiserücktrittsversicherung?

Für eine Reiserücktrittsversicherung und für das, was die darunter zu verstehende Versicherungsleistung mit einem Wort wiedergibt, gibt es noch viele andere, teilweise umgangssprachliche, teils nicht wirklich passende Begriffe:

  • Reiserücktrittversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung/ Reisekostenrücktrittversicherung
  • Rücktrittsversicherung/ Rücktrittversicherung
  • Reiseausfallversicherung
  • Stornoversicherung/ Stornokostenversicherung
  • Reiseversicherung
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Unter all diesen Bezeichnungen, die oft synonym verwandt werden, ist jedoch i.d.R. das Gleiche zu verstehen: Eine Absicherung im Sinne der Erstattung der vertraglich anfallenden Stornokosten, sobald die gebuchte Reise aus den versicherungsvertraglich festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Versicherung immer individuell abschließen

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet grundsätzlich die Stornierungskosten für den nicht erfolgten, aber verbindlich gebuchten Flug beziehungsweise für die nicht erfolgte, aber verbindlich gebuchte Reise. Im Krankheitsfall oder aus einer ganzen Reihe von anderen Gründen bietet die Rücktrittsversicherung daher den idealen Schutz. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie den Umfang der Versicherung nach Ihrem persönlichen Bedarf ausrichten; besonders was Reisezusatzversicherungen angeht! Es soll ja Vertreter der Versicherungszunft geben, die nicht nur notwendiges verkaufen…

Verschiedene Versicherungsleistungen und Versicherungspakete

Wer sich gegen den Nichtantritt einer gebuchten Reise beziehungsweise die daraus resultierenden finanziellen Schäden versichern will, der hat die Wahl zwischen unterschiedlichen Angeboten.

Was lohnt sich: Einmalversicherung oder Jahresreiserücktrittsversicherung?

Wenn eine Reiserücktrittsversicherung einmalig gilt, dann gilt sie lediglich für eine bestimmte Reise. Demgegenüber kann jedoch auch eine Versicherung für ein Jahr abgeschlossen werden, die, wenn nicht expilzit anders geregelt, für alle in diesem Jahr gebuchten Reisen Gültigkeit besitzt. Eine solche Jahresreiserücktrittsversicherung lohnt sich nicht nur für Vielreisende, sondern bereits ab zwei Reisen im versicherten Jahr. Zudem bietet sich gegenüber der Reiserücktrittskostenversicherung für nur eine Reise nicht bloß der Vorteil, dass Sie für volle 12 Monate auf all Ihren Urlaubsreisen geschützt sind. Auch der aufwendige Abschluss einer Versicherung vor jedem einzelnen neuen Trip erübrigt sich.
Daher unser Tipp für alle, die mehr als einmal im Jahr in den Urlaub fahren: Denken Sie an den Abschluss einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung und seien Sie für beliebig viele Reisen eines Jahres geschützt.

Mit oder ohne Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung bei der Reiserücktrittsversicherung?

Unter Selbstbehalt, Selbstbeteiligung oder Kostenbeteiligung versteht man den Kostenanteil, den der Versicherte im Schadensfalls selbst übernehmen muss. Zumeist wird von den einschlägigen Versicherungen ein Selbstbehalt in Höhe von 20 % des erstattungsfähigen Schadens vereinbart. Die genaue Summe des Eigenanteils hängt dann freilich von der gebuchten Reise ab. Ein Mindestbeitrag für die Zuzahlung von 25,- € pro Person beziehungsweise Objekt ist meist jedoch festgelegt.
Der Vorteil einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt ist, dass der Beitrag für den Versicherungsschutz (die Versicherungsprämie) sinkt. Als Nachteil ist zu nennen, dass Sie im Schadenfall einen nicht immer geringfügigen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Der Vorteil einer Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung ist, dass die Versicherung die gesamten Kosten des erstattungsfähigen Schadens übernimmt und keine Zuzahlung aus der eigenen Tasche erforderlich ist. Der Nachteil ist dagegen die höhere Prämie. Allerdings ist es oft so, dass Sie sich den selbst zu zahlenden Anteil der Stornokosten im Schadensfalls für einen vergleichsweise geringen Aufpreis sparen.
Die eigentliche Versicherung ist flexibel, so dass eine Selbstbeteiligung vereinbart werden kann. Sei es um Beiträge zu sparen oder weil das restliche Kostenrisiko überschaubar ist. Doch egal, ob mit oder ohne Selbstbehalt: eine Reisekostenrücktrittversicherung bietet Ihnen Vorsorge und Sicherheit! Zudem können Lebens- oder Ehepartner und minderjährige Kinder mitversichert werden.

Erweiterungen zur normalen Reiserücktrittsversicherung

Oft werden Ihnen Erweiterungen zur normalen Reiserücktrittsversicherung wie

  • Gepäckversicherung,
  • Auslandsreisekrankenversicherung oder
  • Reiseabbruchversicherung

angeboten. Bei diesen Zusatzversicherungen sollten Sie prüfen, ob diese notwendig sind. Das Reisegepäck ist z.B. häufig über die Hausratversicherung abgesichert. Auch die Auslandsreisekrankenversicherung ist bei einigen Krankenkassen im Standardtarif enthalten, allerdings mit Einschränkungen. Sie sollten sich daher vor Abschluss einer Zusatzversicherung bei Ihrem Versicherer erkundigen, ob die Leistungen bereits abgedeckt sind.
Eine Reiseabbruchversicherung ist allerdings sinnvoll, da die Rücktrittsversicherung nicht für den Abbruch einer Reise eintritt. Der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung besteht darin, dass Sie bei einer Rücktrittversicherung nur vor Beginn und bei einer Abbruchversicherung ab Antritt sowie für die Dauer des Urlaubs geschützt sind. Sobald also nach Urlaubsantritt etwas passiert und der Urlaub aus diesem Grund abgebrochen werden muss, zahlt keine Rücktrittsversicherung im Schadensfall die Kosten für die Umbuchung des Rückfluges oder die Stornierungskosten für die Unterkunft, die dann nicht oder nicht weiter genutzt wird. Dafür brauchen Sie eine Reiseabbruchversicherung.

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Flug stornieren – ohne Reiserücktrittversicherung?

Bei der Buchung einer Reise gehen Sie mit dem Reiseveranstalter einen bindenden Vertrag ein, der nicht ohne Weiteres rückgängig zu machen ist. Der Reiserücktritt ist zwar in jedem Fall möglich, kann ohne eine Reiserücktrittskostenversicherung aber sehr schnell sehr teuer werden und ist für Sie in jedem Fall kostenpflichtig.
Die Stornogebühren, die für die Kündigung der Reise von Ihnen verlangt werden, können sich stark voneinander unterscheiden. Sie hängen von den Regelungen Ihres Reiseveranstalters ab. Unter allen Umständen jedoch gilt, dass die Stornierungsgebühren in gleichem Maße ansteigen, wie die Zeit bis zum Antritt der Reise sich verringert. Bei besonders kurzfristig abgesagten Reisen, bei Last Minute-Reisen oder bei speziellen Angeboten wie Weltreisen oder Kreuzfahrten, kann die Stornierungsgebühr sogar 90 % und mehr betragen. Ausreichend Schutz vor hohen Stornokosten bietet Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung.
Fälle, in denen der Reiseveranstalter die Kosten trägt beziehungsweise die Kosten an Sie zurückerstatten muss, gibt es hingegen auch. Die Gründe hierfür sind:

  • Reisemangel oder
  • höhere Gewalt (Epidemien, Naturkatastrophen, ein drohender Krieg etc.)

Dazu verpflichtet, die Kündigung ohne Stornogebühren durchzuführen und Ihnen die bisher geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten, ist der Reiseanbieter jedoch nur, wenn die unter dem Begriff höhere Gewalt subsumierten Fälle erst nach der Buchung der Reise eintreten.
Wird übrigens – nach bereits erfolgter Buchung der Reise – eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ausgesprochen, ist auch die Rücktrittsversicherung nicht zuständig. Für die kostenlose Stornierung von Flug und Reise ist der Reiseveranstalter wie beschrieben verantwortlich.

Besonders bei langfristiger Planung versichern

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist für jeden Reisenden sinnvoll. Denn es gibt keinen bestimmten Kreis von Personen oder von Menschen eines gewissen Alters, die vor unvorhergesehenen, urlaubsverhindernden Ereignissen gefeit sind. Eine Versicherung ist vor allem dann empfehlenswert, wenn ein längerer Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und dem gebuchten Flug liegt. Sollte ein Krankheitsfall eintreten, ersetzt Ihnen Ihre Versicherung nicht nur den Flugticketpreis, sondern auch die mit dem Flug verbundenen Stornierungskosten wie Gebühren und Steuern.
Allerdings zahlt die Rücktrittsversicherung nicht bei jeder (Magen Darm-)Grippe und jeder kleinen Erkältung. Sie sollten nachweisen können, dass Sie nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten. Dass die Reiserücktrittsversicherung einspringt, ist wahrscheinlicher, wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt. Zudem sind unvorhersehbare Gründe wie

  • Impfunverträglichkeit,
  • Unfall,
  • Arbeitsplatzverlust,
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Blitzschlag, Explosion, Feuer, Hochwasser, Sturm o.ä.
  • Schwangerschaft (hier sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen) oder
  • Tod

versichert. Ein Schutz, der besonders bei langfristiger Reiseplanung wichtig ist.

Geltungsbereich einer Reisekostenrücktrittversicherung

Die Fragen, zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei einem Todesfall in der Familie auch, wenn kein nahes Verwandtschaftsverhältnis besteht oder zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn der Partner krank ist, werden immer wieder gestellt. Im zweiten Fall gilt, dass die aufgeführten Gründen für den Reiserücktritt und die Ereignisse, die bei den Versicherern darüber hinaus versichert sind, nicht nur für die versicherte Person, sondern auch für ihre Angehörigen beziehungsweise für die Angehörigen der mitreisenden versicherten Person gelten. Einzelheiten zu den sogenannten Risikopersonen, zu welchen neben dem Ehegatten, dem Lebenspartner, den Eltern, den Großeltern oder den Kindern und Enkelkindern meist noch eine ganze Reihe mehr Personen gehören, sind jedoch bei den Versicherungen zu erfragen und können voneinander abweichen.
Auch die Antwort auf die Frage, zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei dem Tod eines Angehörigen, hängt in starkem Maße von den jeweiligen Versicherungsanbietern ab, die ihre Verpflichtungen bis ins Detail geregelt haben und deren Vertragsbedingungen dann auch haarklein erfüllt werden müssen. Bevor Sie eine Rücktrittversicherung abschließen, sollten Sie sich also intensiv mit den Leistungspaketen der einzelnen Versicherungen beschäftigen und sich auch über die Zahlungskulanz verschiedener Anbieter vergleichend informieren.

Die wichtigsten Reiseversicherer

Versicherer, die für Sie die Stornogebühren an den Reiseveranstalter zahlen, wenn Sie eine gebuchte Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können, gibt es viele. Zu den Wichtigsten gehören:

Reiserücktrittsversicherung bei Expedia, opodo, Ab-in-den-Urlaub, Check24 und Co.

Neben Reisekostenrücktrittsversicherungen, die Sie beispielsweise direkt bei einem der obengenannten Versicherer abschließen können, gibt es auch Versicherungsangebote auf Reiseportalen. Die Portale sind es jedoch nicht, die ihre Kunden versichern. Sie vermitteln vielmehr Verträge mit den bekannten Reiseversicherern:

  • Ab-in-den-Urlaub setzt bei der Reiserücktrittsversicherung auf die Kooperation mit der Berlin Direktversicherung und der Allianz Global Assistance. Alles zum Reiseversicherungs-Partner von Ab-in-den-Urlaub erfahren Sie unter http://www.ab-in-den-urlaub.de/service/berlin-direktversicherung. Ein Angebot können Sie sich einfach über die Maske unter https://www.ab-in-den-urlaub.de/bdv einholen.
  • Expedia bietet die Reiserücktrittsversicherung in Zusammenarbeit mit ELVIA (vormals Elvia, jetzt Allianz Travel), der Reiseversicherung der Allianz an. Die Versicherungsprämie beginnt bei 6 € und ist – wie bei allen anderen Versicherungen auch – darüber hinaus von vielerlei Faktoren wie dem Reisepreis, der Anzahl der reisenden Personen oder dem Eintrittsalter abhängig. So wird bei Reisenden ab 70 Jahren beispielsweise ein Zuschlag verlangt. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei Expedia erhalten Sie unter https://www.expedia.de/p/info-main/instccanc.
  • FTI arbeitet in Sachen Reiserücktrittsversicherung mit der HanseMerkur zusammen und offeriert in diesem Rahmen unter anderem einen Einmalschutz pro Reise für eine Dauer von bis zu 45 Tagen. Zwei Tarife stehen bei der Versicherung zur Wahl. Welche Bestandteile ferner zum Angebot gehören, können Sie unter http://www.fti.de/service/reiseversicherung.html nachlesen.
  • opodo hat sich für seine Reiserücktrittsversicherung ebenfalls den ELVIA-Reiseschutz der Allianz(jetzt Allianz Travel) ins Boot geholt, der für alle Reisen mit einem maximalen Reisepreis von 10.000 € pro Person in Anspruch genommen werden kann. Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter http://www.opodo.de/documents/de/insurance/Verbraucherinformationen_Reiserucktritt-Vollschutz.pdf.
  • Tui setzt bei seinem Angebot einer Reiserücktrittsversicherung auf die Kooperation mit der Allianz Global Assistance und ihre ELVIA-Tarife „ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz“ und „ELVIA Vollschutz-Paket“ (vormals Elvia, jetzt Allianz Travel). Gleich bei der Online-Buchung wird dem Kunden der passende Reiseschutz angeboten. Das erfährt man auch unter http://www.tui.com/service-kontakt/reiseschutz/.

Reisen, Corona und die Reiserücktrittsversicherung

Zu diesem leider immer noch sehr aktuellen Thema liest man z.B. bei Allianz Travel, vormals Elvia:Reiserücktrittsversicherung mit Corona-LeistungenWir übernehmen die Kosten bei persönlicher Quarantäne in der Reiserücktritt-Versicherung und beim Reiseabbruch.
Wie schon bisher leisten wir weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird.Wichtige Informationen zum Coronavirus

Bei Aufenthalt oder Einreise in Gebiete, für welche Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt bestehen, kann es, entsprechend der Versicherungsbedingungen, zu Einschränkungen oder Ausschlüssen kommen.

Besonders spanend aber:

Sind Versicherungsfälle aufgrund von Pandemien und Epidemien versichert?

Grundsätzlich nicht. Wir leisten aber weiterhin bei Reiserücktritt, Reiseabbruch und im Rahmen der Reise-Krankenversicherung, wenn eine COVID-19 Erkrankung oder eine andere epidemische oder pandemische Erkrankung diagnostiziert wird, auch wenn wir allgemein einen Ausschluss von Pandemien und Epidemien einführen. Das haben wir jetzt klarer in unseren Versicherungs-Bedingungen herausgestellt.

Rücktrittsversicherung immer zu empfehlen

Grundsätzlich ist eine Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen. Vor allem bei Langstreckenflügen können die Kosten für eine Stornierung ohne Schutz immens hoch werden. Durch eine Versicherung können Sie diesen finanziellen Schaden bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise zuverlässig abwenden. Wir hoffen allerdings, dass Sie die Leistungen einer Rücktrittsversicherung nie in Anspruch nehmen müssen, doch allein die Sicherheit im Notfall abgesichert zu sein, wird Ihnen ein gutes Gefühl geben. Wir wünschen Ihnen auf jeden Fall schon jetzt einen erfolgreichen Reiseantritt, einen schönen Flug und einen entspannten Urlaub!

Aber da war doch noch was? Ja, die Themen Flug & Flugausfall bzw. Flugverspätung

  • Flugausfall
  • Flugverspätung
  • Flugzeitänderung
  • Flug überbucht
  • Streik von Boden oder Luftpersonal
  • Anschlussflug verpasst

Das sind mittlerweile auch die Domänen von spezialisierten Anbietern wie

  • Flightright
  • FairPlane
  • AirHelp
  • EuClaim
  • Claimflight
  • Flug-verspaetet
  • etc

Bei Flightright liest man dazu z.B.:
Flugdetails eingeben
Unsere kostenlose Prüfung sagt Ihnen sofort, ob Sie einen Anspruch auf Ticketkostenerstattung oder Entschädigung haben. Geben Sie einfach Ihren Flug ein – egal ob verspätet, ausgefallen, umgebucht oder verpasster Anschlussflug. Ihr Recht gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.Recht wird durchgesetztBeauftragen Sie uns, holen unsere erfahrenen Reiserechtsexperten Ihnen Ihr Geld zurück. Wenn nötig gehen wir dafür bis vor Gericht. Sie werden stets über den Verlauf der Rechtsdurchsetzung informiert.Geld erhaltenBei Erfolg, leiten wir Ihr Geld umgehend an Sie weiter. Zahlt die Airline innerhalb von 7 Tagen Ihre Ticketerstattung, ist unser Service kostenlos. Danach zahlen Sie nur bei Erfolg (Provision 14-28 % zzgl. MwSt.). Für eine Entschädigung beträgt die Provision 20-30 % (zzgl. MwSt.).   Wir durchleuchten dass entsprechend, und arbeiten dass hier in diesen Beitrag in den nächsten Wochen ein. Bleiben Sie uns solange gewogen.   Und nicht vergessen! Günstig parken am Flughafen schont die Urlaubskasse!

Hier finden Sie zusätzliche Informationen:

Update: Wir haben diesen Beitrag zuletzt im Oktober 2020 aktualisiert.


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